Kein Geld verschenken
Antragsfrist für Erstattung
von Bus- und Bahnkarten läuft ab

Die Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern ab der 11. Klasse werden vom Landratsamt Rosenheim nur auf Antrag erstattet. Für das abgelaufene Schuljahr muss dieser Antrag unter Beachtung des Postweges bis spätestens am 31. Oktober 2024 beim Landratsamt vorliegen. Das Sachgebiet Öffentlicher Personennahverkehr und Schülerbeförderung hat jetzt auf diese Frist aufmerksam gemacht.
Eine finanzielle Förderung gibt es für Gymnasiasten und Wirtschaftsschüler ab der 11. Klasse sowie für Schülerinnen und Schüler von Fachober-, Berufsober-, Berufsfach- und Berufsschulen. Vorausgesetzt, sie wohnen im Landkreis Rosenheim und stellen fristgerecht einen Antrag. Der Eigenanteil pro Familie und Schuljahr mit einem Kind ab der 11. Klasse beträgt 320 Euro. Wenn Anträge für mehr als ein Kind gestellt werden können, bleibt der Familie ein Eigenanteil von 490 Euro für das gesamte Schuljahr. Daher sollten Geschwisteranträge unbedingt gemeinsam eingereicht werden. Eltern, die zu Beginn des Schuljahres Kindergeld für drei Kinder oder mehr erhalten sowie den Beziehern von Bürgergeld werden die kompletten Beförderungskosten erstattet. Hier muss dem Antrag der Nachweis über den Bezug dieser Leistungen vom Monat August 2023 beigelegt werden.
Die Anträge können auf Anfrage zugesandt oder online von der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-rosenheim.de heruntergeladen werden. Auskünfte erteilt das zuständige Sachgebiet Schülerbeförderung zudem telefonisch unter

08031 392 1413 oder 392 1414.

Lkr. RO