Umtauschpflicht für Führerscheine:
Frist für Jahrgänge 19. Januar 2025
Alle Personen der Jahrgänge 1971 und später, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind, müssen diesen bis zum 19. Januar 2025 in einen EU-Kartenführerschein umtauschen. Andernfalls droht
bei Kontrollen ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
Insgesamt müssen bis Januar 2033 rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland erneuert werden. Hierfür gibt es je nach Geburtsjahr gestaffelte Fristen, die den Umtausch verpflichtend machen.
Aktuell ist die nächste Frist für Jahrgänge ab 1971 relevant – davor waren bereits die Jahrgänge 1953 bis 1970 betroffen.
**Wie erfolgt der Umtausch?**
Für den Umtausch sind der aktuelle Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein biometrisches Passfoto erforderlich. Die Kosten betragen etwa 25 Euro, medizinische Untersuchungen oder
Prüfungen sind nicht notwendig. Je nach Behörde kann der Antrag persönlich, schriftlich oder online eingereicht werden. Eine Übersicht zu Behörden mit Online-Verfahren bietet das "BayernPortal"
des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales.
**Gültigkeit und Vorteile des neuen EU-Führerscheins**
Der neue EU-Führerschein ist für 15 Jahre gültig. Die regelmäßige Erneuerung soll durch aktualisierte Fotos und Daten die Fälschungssicherheit erhöhen. Die inhaltliche Fahrberechtigung bleibt
jedoch unberührt.
**Folgen bei Fristversäumnis**
Nach Ablauf der Umtauschfrist wird der alte Führerschein ungültig, auch wenn die Fahrerlaubnis selbst bestehen bleibt. Bei Kontrollen droht in Deutschland ein Verwarnungsgeld, im Ausland könnten
zusätzliche Strafen verhängt werden, und das Anmieten von Mietwagen könnte problematisch werden. Führerscheine müssen daher auch nach Ablauf der Frist umgetauscht werden.
**Hintergrund des Umtauschs**
EU-Richtlinien fordern den Umtausch, um alle Führerscheine EU-weit einheitlich, fälschungssicher und digital erfasst zu machen. Diese Maßnahme soll Missbrauch erschweren.
**Ausnahme für alte Scheckkarten-Führerscheine**
Scheckkarten-Führerscheine ohne Ablaufdatum müssen erst ab 2026 umgetauscht werden. Ein Gesetz in Deutschland regelt die zeitliche Reihenfolge der Umtauschpflicht für alle Führerscheine.