Neues Bayerisches
Ladenschlussgesetz beschlossen

Der Ministerrat hat am 25. März den Entwurf für das neue Bayerische Ladenschlussgesetz verabschiedet. Damit beginnt die parlamentarische Beratung im Landtag. Vorausgegangen war eine breite Beteiligung von Verbänden und Interessengruppen.
Das Arbeitsministerium betont: „Das neue Gesetz schafft Klarheit, Freiheit und Schutz. Es modernisiert das Ladenschlussrecht, reduziert Bürokratie und stärkt die Nahversorgung im ländlichen Raum, ohne die Wettbewerbsneutralität zu gefährden. Die bewährten Grundprinzipien, einschließlich des Sonn- und Feiertagsschutzes, bleiben bestehen.“
Wesentliche Neuerungen:
Bis zu acht gemeindeweiten und vier individuellen verkaufsoffenen Nächten ohne Anlasspflicht.
Personallos betriebene Kleinstsupermärkte (max. 150 m²) dürfen grundsätzlich durchgehend öffnen, auch an Sonn- und Feiertagen. Gemeinden können jedoch bei Störungen Einschränkungen festlegen.
Der Sonn- und Feiertagsverkauf in Tourismusorten wird neu geregelt – Gemeinden erhalten mehr Entscheidungsspielraum mit klaren Kriterien.
Das BayLadSchlG ersetzt das Bundesgesetz von 1956, stärkt die kommunale Selbstverwaltung und bietet rechtssichere Rahmenbedingungen für den Einzelhandel. Gleichzeitig bleibt das Gesetz ein Arbeitnehmerschutzgesetz, betont das Ministerium.

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