Keine Ausnahmen vom Beschluss
Soyener Gemeinderat lehnt Anträge
auf Übernahme von Instandhaltung
für Gemeindestraßen ab
Im März des Vorjahres beschloss der Soyener Gemeinderat mit sechs Gegenstimmen eine Neuregelung zum Unterhalt von Gemeindestraßen Ziel der Maßnahme ist eine Gleichbehandlung aller Bürger. In der
gestrigen Gemeinderatssitzung beschäftigte sich der Rat mit zwei Anträgen für die Gemeindeteile Kirchreit/Wetterstett sowie Rottenhub/Hundsham, in welchen die Übernahme der Instandhaltung
beziehungsweise Straßenbaulast wieder durch die Gemeinde übernommen werden sollte. Nach kontroverser Diskussion wurden beide Anträge abgelehnt.
Die Anlieger des Strohreiter Feldweges sowie des Wetterstetter Weges Kirchreit/Wetterstett beantragten die Übernahme der Straßenbaulast durch die Gemeinde. Grund sei nach Meinung der Anlieger,
dass es sich um einen beschränkt-öffentlichen Weg handele. Nutzer seien unter anderem Kirchenbesucher, Wanderer, Radfahrer, Reiter oder Paketdienste. Darüber hinaus werde der Weg auch von
Gemeindefahrzeugen wie dem des Wasserwarts genutzt. Ebenso sei der Weg eine Feuerwehrzufahrt beim Maibaumfest, Kirchenpatrozinum oder Lichteradvent. Sehr beliebt sei die Route auch als Wanderweg
für viele Soyener Bürger, aber auch für auswärtige Besucher.
Bürgermeister Thomas Weber erklärte, dass beide Wege, trotz der im Anliegerantrag genannten weiteren Nutzungen, noch vorwiegend der Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Felder
dienen. Entsprechend der Gesetzesdefinition seien die beiden Wege als nicht ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege einzustufen. Straßenbaulastträger seien diejenigen, deren Grundstücke über
den Weg bewirtschaftet werden, nicht die Gemeinden. Es bestehe aber die Möglichkeit, dass die Gemeinde durch eine Satzung auch die nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Wanderwege in ihre
Baulast überführen könne.
Weber ergänzte, dass es sich insbesondere bei den genannten kirchlichen und sonstigen Feierlichkeiten um Feste handele, die nur wenige Male im Jahr stattfinden. „Somit entsprechen sie den
gesetzlichen Voraussetzungen für den üblichen Gemeingebrauch von öffentlichen Feld- und Wanderwegen“.
Gemeinderat Martin Krieg sprach sich für einen Unterhalt durch die Gemeinde aus. Eine neue Satzung auszuarbeiten, dauere „ewig“. Auch Helmut Grundner schloss sich dem an, Kirchreit sei ein
besonderer Ort. „Es wäre schön, wenn hier eine gute Lösung gefunden wird“.
Horst Schimpflingseder fand den Beschluss vom Vorjahr gerecht, Kirchreit könne auch von der anderen Seite her angefahren werden. Afra Zantner und Frieder Meidert stimmten dem zu. „Wenn wir diese
Abweichung jetzt zulassen, kommen bestimmt weitere Anträge von Anwohnern anderer Gemeindestraßen“, so Meidert. Am Sachverhalt habe sich jedoch nichts geändert.
Peter Müller plädierte dafür, den Antrag entweder abzulehnen oder zuzustimmen. Eine Prüfung und gegebenenfalls Ausarbeitung eines neuen Satzungsentwurfs durch den Bauausschuss wäre seiner Meinung
nach nur ein Aufschieben.
Mit 4 Gegenstimmen wurde der Antrag auf Übernahme der Straßenbaulast durch die Gemeinde in Kirchreit letztlich abgelehnt.
Ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag der Anlieger auf Übernahme der Instandhaltung durch die Gemeinde für die Gemeindestraße Rottenhub/Hundsham. Die Straße diene laut Anwohnerantrag überwiegend
dem Durchgangsverkehr wie Post, Müllabfuhr, Schwerlastverkehr oder der Abkürzung zwischen den Gemeinden Soyen und Rechtmehring. Wie stark die Straße benutzt werde, sehe man an dem derzeitigen
schlechten Zustand.
Hier informierte Weber, dass der Hinterholzweg 1972 als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet wurde. Eine Umstufung wäre bei einer stark befahrenen Straße zu einer Gemeindeverbindungsstraße
möglich. Die Straße von Rottenhub nach Hundsham erfülle aber die erforderlichen Voraussetzungen nicht.
Frieder Meidert sprach sich für eine Umstufung zur Gemeindeverbindungsstraße aus. Helmut Grundner und Johann Hinterberger schlossen sich dem an. „Auch wenn dem Beschluss damals zugestimmt wurde,
hat er sich im Nachhinein als falsch herausgestellt“. Straßen auf Privatgrund seien privat zu behandeln, aber alles andere müsse Sache der Gemeinde sein.
Für Horst Schimpflingseder erfüllt die Straße keinen Gemeindeverbindungscharakter.
Mit 7:6 Stimmen wurde auch dieser Anwohnerantrag vom Soyener Gemeinderat abgelehnt.