Silvesterfeuerwerk
sicher abbrennen
Der Einsatz von Feuerwerkskörpern ist in Deutschland streng geregelt: Nur wer volljährig ist, darf zum Jahreswechsel Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 kaufen und in der Silvesternacht
verwenden, und zwar nur in Deutschland zugelassene Böller. Um sicher zu gehen, beim Einkauf in Deutschland zugelassene und damit sichere Böller zu erhalten, sollten Sie diese ausschließlich in
regulären Geschäften, z.B. Supermärkten, erwerben. Bestellen oder kaufen Sie kein Feuerwerk aus dem Ausland. Dieses ist möglicherweise ungeprüft und damit in Deutschland verboten. Für das
Internet gilt: Feuerwerkskörper nur über seriöse, geprüfte Online-Shops kaufen. Der Besitz, die Weitergabe sowie das Abbrennen von nicht geprüften und nicht zugelassenen Böllern fallen unter das
Sprengstoffgesetz. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Ebenso ist die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper verboten.
Basteln Sie Silvesterknaller auf keinen Fall selbst. Das ist nicht nur strafbar, sondern auch lebensgefährlich, denn bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können unter Umständen schon
geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Körperverletzungen können die Folge sein.
Tipps der Polizei zur sicheren Nutzung von Feuerwerkskörpern:
Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher. Lesen Sie deshalb die Gebrauchsanleitung aufmerksam und halten Sie diese konsequent ein.
Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Entsorgen Sie fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger.
Brennen Sie Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen ab und halten Sie einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden ein.
Verwenden Sie zum Abschuss von Raketen geeignete „Rampen“ (z.B. schwere Flaschen).
Polizei