Basis-Schulung
für ehrenamtlich tätige Einzelpersonen
Ehrenamtliche, die Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, im Alltag unterstützen, können mit der Pflegeversicherung einen Entlastungsbeitrag abrechnen. Dazu müssen allerdings mehrere Voraussetzungen erfüllt werden. Eine davon ist die Teilnahme an einer Basis-Schulung. Sie wird am 8. Oktober in Kooperation vom Pflegestützpunkt Rosenheim und der Fachstellte für Demenz und Pflege Oberbayern angeboten.
Für die Basis-Schulung können sich Ehrenamtliche anmelden, die mindestens 16 Jahre alt sind, nicht mir der oder dem Pflegebedürftigen in einem Haushalt leben und nicht verwandt oder verschwägert sind. Erst ab dem Verwandtschaftsgrad 3, das sind beispielsweise Neffen oder Nichten, ist eine Teilnahme möglich.
Empfohlen wird zudem, zur Basis-Schulung ein sogenanntes Institutionskennzeichen zu beantragen. Das Formblatt kann unter folgendem Link angefordert werden: https://www.dguv.de/medien/arge-ik/downloads/erfassungsbelegt.pdf
In der Zeile vier des Formblatts muss das Wort „ehrenamtliche Einzelperson“ eingetragen werden. Die Zeilen 12 bis 15 werden durchgestrichen.
Alle weiteren wichtigen Informationen zu diesem Thema gibt es auf der Webseite www.einzelperson-bayern.de. Dort ist es auch möglich, sich nach der Basis-Schulung als ehrenamtlich tätige Einzelperson registrieren zu lassen. Das notwendige Zertifikat gibt es am Ende der Schulung.
Die Teilnehmerzahl für die Basis-Schulung am 8. Oktober von 9 Uhr bis 16 Uhr im großen Rathaussaal der Stadt Rosenheim ist auf 30 beschränkt. Eine vorherige Anmeldung ist unbedingt erforderlich. Sie ist möglich unter pflegestuetzpunkt@lra-rosenheim.de (Telefon 08031 392 2297) oder unter pflegestuetzpunkt@rosenheim.de (Telefon 08031 365 8325). Anmeldeschluss ist der 25. September. Im Rahmen der Anmeldung sollte die berufliche Qualifikation bzw. Ausbildung mitgeteilt werden.